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   VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05   

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VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05 (https://dejure.org/2006,21231)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21.03.2006 - 1 K 1487/05 (https://dejure.org/2006,21231)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21. März 2006 - 1 K 1487/05 (https://dejure.org/2006,21231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen verschwiegenen Vermögens - Wechsel der Zuständigkeit des Amtes für Ausbildungsförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme von Bewilligungsbescheiden und Rückforderung von Ausbildungsförderung; Anforderung an die Aufhebung eines Verwaltungsakts und dessen Nichtigkeit bei Zustandekommen unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit; Anforderung an das Vermögen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 1697/02

    Rückwirkende Rücknahme bewilligter Vorausleistungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Die Informationen der Behörde müssen einen Sicherheitsgrad erreichen, der vernünftige, nach den Erfahrungen des Lebens objektiv gerechtfertigte Zweifel schweigen lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2003 - 7 S 1697/02 -, zitiert nach juris).

    Bei Vorliegen eines der Sachverhalte des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 SGB X führt die Ermessensbetätigung der Behörde im Normalfall zur Rückgängigmachung des Verwaltungsakts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2003 - 7 S 1697/02 -, zitiert nach juris-web, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Der Zuständigkeitswechsel hängt nicht davon ab, ob der Auszubildende beim Förderungsamt am neuen Hochschulort einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1992 - 5 C 66/88 -, BVerwGE 90, 25).

    Vielmehr sind sie auch aus materiellrechtlichen Gründen rechtswidrig, weil dem Beklagten die Sachbefugnis (Aktivlegitimation) für den Erstattungsanspruch fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1992 - 5 C 66/88 -, BVerwGE 90, 25, m.w.N.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28.05.2004 - 5 B 52/04 -, zitiert nach juris; zu § 48 VwVfG: Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1/84 und 2/84; BVerwGE 70, 356), der sich die Kammer anschließt, beginnt sie zu laufen, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.Hierzu gehören auch alle Tatsachen, die im Falle des § 48 Abs. 2 VwVfG ein Vertrauen des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsakts entweder nicht rechtfertigen oder ein bestehendes Vertrauen als nicht schutzwürdig erscheinen lassen, sowie die für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände.
  • BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28.05.2004 - 5 B 52/04 -, zitiert nach juris; zu § 48 VwVfG: Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1/84 und 2/84; BVerwGE 70, 356), der sich die Kammer anschließt, beginnt sie zu laufen, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.Hierzu gehören auch alle Tatsachen, die im Falle des § 48 Abs. 2 VwVfG ein Vertrauen des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsakts entweder nicht rechtfertigen oder ein bestehendes Vertrauen als nicht schutzwürdig erscheinen lassen, sowie die für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände.
  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Wird ein Konto auf den Namen eines Dritten eingerichtet, so ist die Frage nach der Person des Kontoinhabers danach zu beurteilen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (vgl. BGH, Urteile vom 22.09.1975 - II ZR 51/74 - WM 1975, 1200 und vom 18.01.2005 - X ZR 264/02, zitiert nach juris-web).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Letztendlich kommt es aber immer darauf an, anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, ob es sich bei dem als Darlehen bezeichneten Rechtsgeschäft nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten handelt (vgl.: BFH, Urteil vom 04.06.1991 - IX R 150/85  -, BFHE 165, 53 = NJW 1992, 391; VG Bremen Urteil vom 25.05.2005 - 1 K 1477/03 -, zitiert nach juris; weitergehend: VG Karlsruhe, Urteile vom 23.03.2005 - 10 K 4181/03 - und 17.08.2005 - 10 K 2112/04 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Etwas anderes folgt nicht aus dem späteren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.1995 (- 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 = NVwZ 1995, 1131).
  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83

    Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24.04.1990 - VIII R 170/83 -, BFHE 160, 256) bezieht nämlich ein minderjähriges Kind aus einem geschenkten Sparguthaben steuerrechtlich eigene Einkünfte nur dann, wenn die Guthabenforderung endgültig in das Vermögen des Kindes übergegangen ist; Voraussetzung für eine Zurechnung der Zinsen beim Kind ist, dass alle Forderungen gezogen werden, die sich aus einer endgültigen Vermögensübertragung ergeben.
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2000 - 5 B 182/99 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83

    Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.04.1986 - 8 C 81.83 -, NVwZ 1987, 224) zu § 3 Abs. 3 VwVfG kann die Zustimmung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit der Behörde bei der Anfechtungsklage bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens erteilt werden, da das Widerspruchsverfahren das Ausgangsverfahren fortführe.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 7 S 197/93

    Vermögensanrechnung: maßgeblicher Zeitpunkt; rechtsmißbräuchlich veräußertes

  • VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03

    Angehörigendarlehen als Schulden des Auszubildenden

  • BGH, 22.09.1975 - II ZR 51/74

    Bestehen von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaften auf das Guthaben

  • VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03

    Rückforderung - Zu den Anforderungen an ein Darlehen unter Familienangehörigen

  • VG Karlsruhe, 17.08.2005 - 10 K 2112/04

    Nicht selbstgenutzte Eigentumswohnung als verwertbares Vermögen im Sinne des

  • VG Münster, 21.07.2006 - 6 K 5279/03

    Ausbildungsförderung - Anrechnung auf Sparvermögen

    Denn eine solche Betrachtung würde dem in einer Familie in der Regel bestehenden besonderen Vertrauensverhältnis nicht gerecht werden, in diesem Sinne ebenfalls OVG Saarl., Beschluß vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 21. März 2006 - 1 K 1487/05 -, juris; VG Köln, Urteil vom 21. März 2006 - 22 K 8366/04 - und VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; a.A.: Bay VGH, Beschluß vom 26. September 2005 - 19 ZB 05.1170 - VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, NJW 2005, 2874.
  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 176/06

    Ausbildungsförderung; Kontoinhaberschaft bestimmt sich nach Bankvertrag;

    25 Um jedoch Scheingeschäfte im Sinne des § 117 BGB und Vermögenszuwendungen, bei denen es sich tatsächlich um Schenkungen handelt, aussondern zu können, ist der Auszubildende darlegungspflichtig, dass Rückzahlungsverbindlichkeiten und damit Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 S. 1 BAföG bestehen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 25.05.2005 - 1 K 1477/03 - Juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 21.03.2006 - 1 K 1487/05 - Juris -).
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